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Der Eintrag einer Veranstaltung durch externe Anbieter in FIBS hat nur einen Hinweis- und Veröffentlichungscharakter: Die dort eingestellten Veranstaltungen haben der Plausibilitätsprüfung (Schul- und Unterrichtsbezug, Unterrichtsausfall usw.), der sie unterzogen werden, genügt. Dies kann den Schulleitern und den Lehrkräften bei der Auswahl bzw. der Genehmigung von Dienstbefreiung helfen.
Konsequenzen (irgendwelche Ansprüche rechtlicher Art) ergeben sich durch die Einstellung in FIBS nicht.
Die Verantwortung für die Durchführung und Gestaltung der Veranstaltung liegt ausschließlich beim Anbieter. Bei diesem sind auch die Anmeldemodalitäten und Teilnahmebedingungen (z. B. Lehrgangsgebühr) zu erfragen.
Für die Veranstaltungen externer Anbieter in FIBS gilt generell: Zuschüsse zu den Kosten der Teilnehmer aus Mitteln der staatlichen Lehrerfortbildung können nicht gewährt werden (auch anfallende Reise- und Fahrtkosten können nicht erstattet werden). Ausnahmen hiervon können für bestimmte Veranstaltungen nur nach gesonderter Prüfung im Staatsministerium stattfinden und werden durch ein KMS des zuständigen Fachreferats geregelt.




Fall 2: Ich bin noch nicht registriert, möchte aber am System
teilnehmen und brauche dazu ein Passwort.
Registrieren Sie sich zuerst unter
http://fortbildung.schule.bayern.de/teilnehmer/registrierung/










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Mit der Änderung des Genehmigungsverfahrens bei externen Angeboten entfällt die bisher übliche, explizite Anerkennung als eine 'die staatliche Lehrerfortbidung ergänzende Maßnahme'.
Der Eintrag einer Veranstaltung durch externe Anbieter in FIBS hat nur einen Hinweis- und Veröffentlichungscharakter: Die dort eingestellten Veranstaltungen haben der Plausibilitätsprüfung (Schul- und Unterrichtsbezug, Unterrichtsausfall usw.), der sie unterzogen werden, genügt. Dies kann den Schulleitern und den Lehrkräften bei der Auswahl bzw. der Genehmigung von Dienstbefreiung helfen.
Konsequenzen (irgendwelche Ansprüche rechtlicher Art) ergeben sich durch die Einstellung in FIBS nicht.
Für die Veranstaltungen externer Anbieter in FIBS gilt generell: Zuschüsse zu den Kosten der Teilnehmer aus Mitteln der staatlichen Lehrerfortbildung können nicht gewährt werden (auch anfallende Reise- und Fahrtkosten können nicht erstattet werden). Ausnahmen hiervon können für bestimmte Veranstaltungen nur nach gesonderter Prüfung im Staatsministerium stattfinden und werden durch ein KMS des zuständigen Fachreferats geregelt.





Der Link könnte so aussehen:
http://fortbildung.schule.bayern.de/suche/suche_anbieter.php?anbieter[]=Exxx-0&position=0&
zeit=20080701&offen=1&top=10
Damit wird gesucht nach den Veranstaltungen
